Rechtsprechung
OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1491/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesundheitliche Spätschäden; Dreijahresfrist; Erhöhung des Invaliditätsgrades; Verjährung; Invaliditätsentschädigung
- Judicialis
AUB 88 § 7l(2); ; AUB 88 § 11 IV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 88 § 7l(2) § 11 IV
Unfallversicherung - Spätschäden - Dreijahresfrist - eindeutige und berechenbare Regelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 12.09.2000 - 11 O 400/98
- OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1491/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96
Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge
Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1491/00
Die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH zur Verjährungsproblematik des § 852 BGB (Urteil 3.6.1997 - VI ZR 71/96) ist auf den Anwendungsbereich des § 11 IV AUB 88 nicht übertragbar.Die Berufung bezieht sich dabei auf ein Urteil des 6. Zivilsenats des BGH vom 3.6.1997 (VI ZR 71/96).
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 192/80
Berücksichtigung von innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage ab noch nicht …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1491/00
Dabei hat er jedoch nicht berücksichtigt, dass nach § 11 Abs. 4 AUB 88 für die Pflicht des Unfallversicherers zur Leistung einer Invaliditätsentschädigung derjenige Gesundheitszustand des Versicherers maßgebend ist, der am Ende der vom Unfalltag an laufenden Frist von drei Jahren prognostizierbar ist (BGH NJW-RR 1988, 987 = VersR 1988, 798; VersR 1981, 1151; für § 13 Abs. 3 a AUB 61, der mit § 11 Abs. 4 jedenfalls hinsichtlich des Prognosezeitraums identisch ist). - BGH, 13.04.1988 - IVa ZR 303/86
Invaliditätsentschädigung - Gesundheitszustandsprognose - Verlaufsprognose
Auszug aus OLG Koblenz, 13.07.2001 - 10 U 1491/00
Dabei hat er jedoch nicht berücksichtigt, dass nach § 11 Abs. 4 AUB 88 für die Pflicht des Unfallversicherers zur Leistung einer Invaliditätsentschädigung derjenige Gesundheitszustand des Versicherers maßgebend ist, der am Ende der vom Unfalltag an laufenden Frist von drei Jahren prognostizierbar ist (BGH NJW-RR 1988, 987 = VersR 1988, 798; VersR 1981, 1151; für § 13 Abs. 3 a AUB 61, der mit § 11 Abs. 4 jedenfalls hinsichtlich des Prognosezeitraums identisch ist).